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Daten und Fakten zur Hospiz- und Palliativarbeit

  • Bereits 1985 gründeten sich erste ambulante Hospizvereine in Deutschland (u.a. in
    München und Halle a.d. Saale)
  • 1986 gründete sich in Limburg die Internationale Gesellschaft für Sterbebegleitung und
    Lebensbeistand e.V. (IGSL-Hospiz e.V.)
  • 1990 entstand der Deutsche Kinderhospizverein e.V.
  • Anfang 1992 gründete sich die Bundesarbeitsgemeinschaft Hospiz (BAG e.V.) als
    bundesweiter Verein zur Förderung von stationären Hospizen, ambulanten Hospizen und
    Palliativmedizin mit Sitz in Halle a.d. Saale
  • von 1993 bis 2000 übernimmt der damalige Bundespräsident Dr. Richard von Weizsäcker
    die Schirmherrschaft für die deutsche Hospizbewegung
  • Die Deutsche Gesellschaft für Palliativmedizin e.V. (DGP) gründet sich 1994
  • Ab 1994 knüpft die BAG Hospiz Kontakte vor allem zum Bundesministerium für Gesundheit
    und baut diese, in den ersten Jahren durchweg ehrenamtlich engagiert, im Laufe der Zeit
    stärker aus und etabliert sich zum stetigen Partner in Sachen hospizlicher und palliativer Arbeit
  • 1997 erscheint die erste Auflage des „Hospiz-Führer“, später "Wegweiser Hospiz- und
    Palliativmedizin" (siehe Links)
  • 1997/1998 tritt der Paragraph 39a des SGB V in Kraft, in dem die Versorgung stationärer
    Hospize geregelt ist und an dessen stetiger Verbesserung die BAG Hospiz (heute DHPV)
    großen Anteil hat
  • Das erste Kinderhospiz wurde 1998 in Olpe gegründet, weitere folgen
  • 1999 wird in Bonn der erste Lehrstuhl für Palliativmedizin eingerichtet; die
    Zusatzbezeichnung Palliativmedizin für Mediziner mit entsprechender Qualifikation wird
    2003 auf dem Deutschen Ärztetag in Köln eingeführt; die ärztliche Approbationsordnung
    wird allerdings erst 2009 dahingehend geändert, dass Palliativmedizin als Pflichtfach
    eingeführt wird
  • Seit 2000 übernimmt Prof. Dr. Herta Däubler-Gmelin die Schirmherrschaft für die
    Deutsche Hospizbewegung
  • Die BAG Hospiz beruft 2000 erstmals einen hauptamtlichen Geschäftsführer
  • Die LAG Hospiz Brandenburg e.V. gründet sich in 2000
  • Der 14. Oktober 2000 ist der erste Deutsche Hospiztag, der Welt-Hospiztag wird jährlich
    am zweiten Samstag im Oktober begangen – beide Tage dienen dazu, den öffentlichen
    Austausch anzuregen und auf die Bedürfnisse schwerkranker und sterbender Menschen und
    ihre Angehörigen aufmerksam zu machen. Am Deutschen Hospiztag finden deutschlandweit
    zahlreiche Veranstaltungen statt.
  • Im Januar 2002 tritt für die ambulante Hospizarbeit der Paragraph 39a SGB V in
    Kraft, wodurch nun auch die ambulanten Dienste grundlegend finanziert werden können
  • Seit 2007 gelten gesetzliche Regelungen zur spezialisierten ambulanten
    PalliativVersorgung (SAPV)
  • Im Oktober 2007 benennt sich die BAG Hospiz um in Deutscher Hospiz- und
    PalliativVerband (DHPV); der Sitz ist fortan in Berlin
  • In der Zeit von 2008 – 2010 wird die Charta zur Betreuung schwerstkranker und
    sterbender Menschen in Deutschland durch den Deutschen Hospiz- und PalliativVerband
    (DHPV), der Deutschen Gesellschaft für Palliativmedizin (DGP) sowie der
    Bundesärztekammer (BÄK) entwickelt und im Oktober 2010 erstmals öffentlich präsentiert
  • Die vom DHPV durchgeführte Studie zur aktuellen Situation der Finanzierung ambulanter
    Hospizdienste und stationärer Hospize, stützt die Dringlichkeit der gemeinsam mit der
    Schirmherrin Prof. Dr. Däubler-Gmelin geforderten Neuregelung erfolgreich: im Juni 2009
    ergeht der Beschluss des Deutschen Bundestages zur Neuordnung der Finanzierung der
    ambulanten und stationären Hospizarbeit gemäß den entsprechenden Paragraphen des
    SGB V
  • Nachdem viele Jahre darüber diskutiert wurde, erhält im September 2009 das Gesetz zur
    Regelung der Patientenverfügung seine Gültigkeit
  • 2011 treten Änderungen der Betäubungsmittelverschreibungsverordnung (BtMVV) in
    Kraft, die es Hospizen und Einrichtungen der SAPV erlauben, einen Notvorrat an
    Betäubungsmitteln vorzuhalten
  • Im Dezember 2015 tritt das Gesetz zur Verbesserung der Hospiz- und Palliativversorgung in Deutschland in Kraft.
  • 2022 wurden neue Rahmenverträge von Spezialisierter ambulanter Palliativversorgung für Kinder und Jugendliche (SAPV-KJ) und von Spezialisierter ambulanter Palliativversorgung (SAPV) für Erwachsene beschlossen.
  • Im November 2022 beschließt die LAG Hospiz Brandenburg ihre Namensänderung in Hospiz- und PalliativVerband (HPV) Brandenburg, angelehnt an dem DHPV.
  • Herr Dr. Michael Schmidt ist am 18.01.2023 in Berlin verstorben.
    Michael Schmidt übernahm in den Anfangsjahren der LAG Hospiz Brandenburg (2002 bis 2010) Verantwortung im Vorstand und war von 2010 - 2014 Vorstandsvorsitzender.
  • Am 01.03.2023 ist die Richtlinie des GKV-Spitzenverbandes zur Geltendmachung der jeweils einrichtungsindividuellen Ergänzungshilfen für leitungsgebundenes Erdgas, leitungsgebundene Fernwärme und leistungsgebundenen Strom in Kraft getreten (vgl. § 154 SGB XI). Die Richtlinie gilt für die nach § 72 SGB XI zugelassenen vollstationären und teilstationären Pflegeeinrichtungen (somit auch stationäre Hospize) sowie Kurzzeitpflegeeinrichtungen. Die Richtlinie finden Sie hier.