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SARS-CoV-2 Aktuelles zur Eindämmung

23.03.2020 - 10:00

11. Mai 2020
Zur Information die 4. Eindämmungsverordnung für das Land Brandenburg vom 8. Mai 2020 (Link zum PDF) sowie die Pressemitteilung der Ministerin U. Nonnemacher (MSGIV) zur Lockerung der Besuchsregelungen in Pflegeeinrichtungen, wodurch - unter Einhaltung der Bestimmungen, nun auch in Heimen die Begleitung Sterbender wieder möglich sein wird (Link zum PDF).

20. April 2020
Zur Information die aktualisierte Eindämmungsverordnung vom 17.4.20 (Link zum PDF), durch die sich bezüglich der Ausnahmeregelung in der Begleitung Sterbender und für stationäre Hospize keine weiteren Änderungen ergeben.
Neuerdings möglich sind Bestattungen und Trauerfeiern im familiären Kreis mit bis zu 20 Personen.

23. März 2020
Zur Information die aktuelle SARS-CoV-2 und COVID-19 Eindämmungsverordnung vom 22.3.20 (Link zum PDF)

Wir danken der Ministerin für Soziales, Gesundheit, Integration und Verbraucherschutz, Ursula Nonnemacher, für das offene und konstruktive Gespräch am vergangenen Donnerstag.
Durch das sehr verständnisvolle Gespräch fand unser Anliegen, Besuche in stationären Hospizen als Ausnahme zu regeln sowie die Begleitung Sterbender und ihrer Nahestehenden weiterhin zu ermöglichen und Menschen in dieser Situation nicht allein zu lassen, Gehör, und spiegelt sich in der aktuellen Verordnung.

Als Landesverband für Hospizarbeit in Brandenburg stehen wir weiterhin gerne als Ansprechpartner zur Verfügung.

17. März 2020
Aufgrund der aktuellen Situation wurde durch unseren Dachverband, der Deutsche Hospiz- und PalliativVerband e.V., eine sehr informative Arbeitshilfe erstellt, die Sie hier (Link zum PDF) finden.

Die Situation Sterbender und ihrer Angehörigen ist eine ganz besondere und die Hospiz- und Palliativarbeit hat es sich zur Aufgabe gemacht, schwerstkranke und sterbende Menschen Zuhause und in Einrichtungen zu begleiten und zu versorgen.

Gleichzeitig sind ambulante Hospizdienste und stationäre Hospize für ihre Mitarbeitenden sowie für die Aufrechterhaltung der Versorgung schwerkranker und sterbender Menschen verantwortlich, weshalb die aktuelle Situation auch uns vor besondere Herausforderungen stellt.

Trotz eingeschränkter Angebote der persönlichen Begleitung bzw. veränderter Besucherregelungen, stehen Ihnen unsere Mitgliedsdienste und -einrichtungen telefonisch für Fragen zur Verfügung, und begleiten oder unterstützen Sie gerne weiterhin!

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